Freitag, 26. April 2024

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Erfolgreiche Rückabwicklung in Sachen HAT 57

Durch Zurücknahme der gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 26.09.2007 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde seitens der Société Générale ist die Entscheidung des OLG rechtskräftig geworden. Die Bank muss dem durch uns betreuten Anleger die in der Vergangenheit gezahlten Zinsen zurückzahlen und die Ansprüche aus der Lebensversicherung rückabtreten, dies Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung am HAT Fonds 57.

Es steht somit fest, dass die in der Vergangenheit geschlossenen Darlehensverträge mit der Bank wegen Verstoßes der der Dr. Jehl Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH erteilten Vollmachten gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht sind.

Das Thema HAT Fonds 57 gehört für den Mandanten nunmehr durch die erfolgreiche Rückabwicklung der Vergangenheit an.

Dies dürfte auch für die weiteren Verfahren in Sachen HAT 57, die noch vor den Gerichten in Frankfurt zur Entscheidung anstehen, richtungsweisend sein.

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