Donnerstag, 28. März 2024

LG Düsseldorf bejaht Schadensersatzanspruch in Sachen BCI – Business Capital Investors -

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.06.2014 eine Beraterin in Sachen BCI verurteilt, den meiner Mandantin entstandenen Schaden aus der Beteiligung an diesem Schneeballsystem zu begleichen.

Die von mir vertretene Klägerin hatte verschiedene Beteiligungen bei der BCI Business Capital Investors gezeichnet, welche in der Folgezeit aufgekündigt worden waren. Eine Rückzahlung der Beteiligungssummen erfolgte nicht.

Das Gericht hat deutlich eine Beratungspflichtverletzung bejaht, dabei wurde angenommen, dass jedenfalls die Plausibilitätsprüfung der Anlage unterblieben war. Der Schadensersatzanspruch ist somit begründet. Es heißt hierzu wie folgt:

„Eine ordnungsgemäße Prüfung kann auch nicht stattgefunden haben, denn der Beklagten lagen nach eigenem Bekunden keine objektiven Informationen vor, die die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage bei der BCI verlässlich bestätigt haben könnten. Solche lieferten weder die Beitrittsunterlagen, noch die verwendeten Flyer oder die Auszüge aus dem Gesellschaftsvertrag der BCI. Die von der Beklagten bei der Beratung des Zedenten verwendeten Unterlagen stammen von der BCI selbst und waren bereits deshalb ohne objektiven Aussagewert. Darüber hinaus lässt sich aus den verwendeten Unterlagen auch ein schlüssiges Anlagekonzept, mit dem Renditen von bis zu 15,5 % erwirtschaftet werden sollten, nicht entnehmen. Anhand der verwendeten Unterlagen war eine Plausibilitätsprüfung der Anlage daher überhaupt nicht möglich. Dass die Beklagte aus anderen Quellen über Kenntnisse verfügte, die das Anlagekonzept der PCI plausibel erscheinen lassen, ist weder dargetan noch ersichtlich.“

Weiter betont das Gericht, dass der Anspruch nicht verjährt ist.

Die Verjährung konnte im hier streitgegenständlichen Fall erst beginnen, als der Zedent Kenntnis von solchen Tatsachen erlangt hatte, aus denen sich für ihn als Laien ergibt, dass die Beklagte die Anlage nicht auf Schlüssigkeit geprüft hat und anhand der jetzt Verfügung stehenden Unterlagen auch nicht prüfen konnte. Dies war hier erst infolge der anwaltlichen Beratung im Jahre 2010 geschehen.

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