Donnerstag, 28. März 2024

Widerruf von Immobiliendarlehen

Aufgrund einer Vielzahl von Darlehensverträgen, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist es Verbrauchern auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne die übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Wenn eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und der Widerruf kann immer noch erklärt werden. Wenn die Vertragsbindung auf diese Weise gelöst wird, darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, einen Immobiliendarlehensvertrag dahingehend zu überprüfen, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, muss die üblicherweise zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung eines Immobilienkredits nicht gezahlt werden.

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