Freitag, 29. März 2024

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Zum 01.07.2013 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen um 1,57 % erhöht, der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt sodann 1.045,04 €. Dieser erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 € für die erste und um jeweils 219,12 € für die zweite bis fünfte gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigte Person.

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