Samstag, 5. Oktober 2024

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Albis Finance AG macht Forderungen gegen Gesellschafter geltend

Die Albis Finance AG, vormalig NL NordLeas AG, hat Gesellschaftern, die zum 31.12.2009 fristgerecht gekündigt haben, nunmehr Forderungsschreiben zukommen lassen. Mit diesen Ende Mai versandten Schreiben verweist sie auf ein seitens der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg ermitteltes Abfindungsguthaben, welches negativ ausgefallen sein soll.

Die Anleger, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Albis Finance AG beteiligt haben, dürfte dieser vermeintliche Zahlungsanspruch überraschen.

In der Vergangenheit konnten Abfindungsguthaben der Anleger, die gekündigt hatten, bereits nur in Raten ausgezahlt werden, nunmehr erfährt dieses Vorgehen gar eine Steigerung, indem eine scheinbar negative Auseinandersetzungsbilanz errechnet wurde.

Aufgrund der Tatsache, dass in diesen Fällen oftmals auch eine fehlerhafte Anlageberatung dergestalt vorliegt, dass auf das Risiko eines möglichen Totalverlusts nicht hingewiesen und die Anlage im Gegenteil als sichere Altersvorsorge dargestellt wurde, sollte der Forderung der Albis Finance AG nicht nachgegeben werden. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass den Anlegern gegen die Gesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, mit welchem jedenfalls auch gegen die vermeintliche Forderung der Albis Finance AG aufgerechnet werden könnte.

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