Bearbeitungsentgelte
Am 13.05.2014 hat der BGH (Az: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden, dass Bearbeitungsentgelte bei Ratenkrediten unzulässig sind, geprüft wurden Entgeltklauseln der Deutschen Postbank und der National-Bank. Die Richter entschieden, dass solche Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligten.
Damit ist nunmehr klar, dass Bankkunden die an die Banken gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern können. Hinsichtlich der Verjährungsfrist ist noch nicht entschieden, ob möglicherweise gar die 10-jährige Verjährungsfrist Anwendung finden muss.