Donnerstag, 8. Juni 2023

Begrenzung des Widerrufsrechts durch Gesetz

Die Bundesregierung will die Widerrufsmöglichkeiten für Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 vergeben wurden, abschaffen. Nach dem geplanten Wohnimmobilienkreditgesetz dürfen Verbraucher, die fehlerhaft über ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden, danach nur noch 3 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ihren Wiederspruch geltend machen. Nach aktuellem Stand würde die Frist dann zu Mitte Juni 2016 auslaufen, so dass im Falle der fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Immobilienfinanzierungen Handlungsbedarf gegeben ist. Es gilt somit eine zeitliche Befristung für die Ausübung des Widerrufsrechts.

Letzte Beiträge

Rechtsanwältin
Noelle Will
Nerostraße 41
65183 Wiesbaden

Telefon: 0611-949 276 10
Fax: 0611-949 276 11

Mail:
info@will-anwalt-wiesbaden.de

Zweigstelle:

Immermannstr. 11
40210 Düsseldorf

Telefon: 0211-160 99 535
Fax: 0211-160 99 536

Mail:
info@will-anwalt-duesseldorf.de

Bürozeiten:

Mo – Fr : 09:00 – 13:00
Mo – Do : 14:00 – 17:30 Uhr
Fr. : 14:00 – 16:30 Uhr