Samstag, 20. April 2024

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Entscheidung des BGH zum Widerrufsrecht vertagt

Der Verhandlungstermin in dem Verfahren XI ZR 180/15, welcher auf den 01.12.2015 angesetzt war, wurde auf den 15. Dezember 2015, 9.00 Uhr verschoben. In dieser Angelegenheit geht es um die Frage der treuwidrigen Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts. Es ist zu erwarten, dass der BGH sich deutlich zu den Voraussetzungen der Verwirkung bzw. der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB äußern wird, der dort streitgegenständliche Darlehensvertrag war m Jahre 2005 geschlossen worden, der dortige Kläger hatte sodann im Jahre 2011 den Vertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen.

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