Hanseatische Immobilienfonds Holland XV GmbH & Co. KG -Verkauf der Immobilie beschlossen-
Nach der Information der HCI Treuhand wurde von den Gesellschaftern mehrheitlich dem Vorratsbeschluss zum Verkauf der Immobilie in Almelo zugestimmt. Die Gesellschafter können nun durch Zahlung einer freiwilligen quotalen Wiedereinlage einer möglichen Inanspruchnahme nach § 172 Abs. 4 HGB entgehen und sich durch Zahlung eines kleineren Betrages enthaften.
Damit partizipieren die Anleger ggfs. an einem Verzicht von 20 % bzw. 30 % von dem auf die Kommanditisten entfallenden Rückforderungsbetrag, abhängig vom Datum der Erbringung der Wiedereinlage.
Dies kann allenfalls als geringe Schadensbegrenzung angesehen werden, in den von mir bearbeiteten Fällen steht die absolute 10-jährige Verjährungsfrist der Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Beratung gegenüber der Commerzbank AG entgegen.