Freitag, 29. März 2024

München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III: vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mit Beschluss vom 19.05.2011 hat das AG München, Az.: 1542 IN 1780/11 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Prager von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

Diesem obliegt es nun in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter, ein Gutachten zur Überschuldung der München Fonds III KG zu erstellen und vor allem damit auch festzustellen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um überhaupt die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens abzudecken. Sollte das nicht der Fall sein, würde der Insolvenzantrag abgelehnt werden.

In einer ersten Vorabeinschätzung gemäß Schreiben vom 20.05.2011 an die beteiligten Anleger wies der vorläufige Insolvenzverwalter bereits darauf hin, dass kaum liquide Vermögenswerte vorhanden sind. Daher wird geprüft werden müssen, ob und in welchem Ausmaß der München Fonds III berechtigt war, Vorabgewinne an die Anleger auszuschütten. Hier droht ggfs. die Gefahr von Rückforderungen. Weitere Informationen zum Sachstand sind Ende Juni zu erwarten.

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