Dienstag, 23. April 2024

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Restanten werden von Fonds selbst verklagt

Die wenigen noch verbliebenen mittelbaren Gesellschafter der sog. HAT Fonds –hier HAT Fonds 57- werden aktuelle sämtlich von der Gesellschaft selbst verklagt. Dabei wird im Rahmen der Klage die Einlageverpflichtung dieser HAT Gesellschafter eingefordert. Der Fonds, vertreten durch die IVS GmbH, hat in verschiedenen Fällen die sog. Restanten, also die Anleger, die keinen einzigen Vergleich abgeschlossen haben, verklagt und dabei die von der Société Générale übernommene Verpflichtung aus Darlehensvertrag als Einlage betitelt.

Die bisherigen Verfahren wurden sämtlich für meine Mandanten gewonnen. Derzeit befindet sich immer noch ein Verfahren beim BGH unter dem Az.: XI ZR 347/10. In dem dort seitens des HAT Fonds 57 eingeleiteten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wird derzeit die Begründung der Gegenseite vorbereitet.

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