Schadensersatz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG (WGF AG)
Das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 504 IN 269/12, hat am 01.03.2013 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG beschlossen. Die WGF ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt Projektentwicklung, Immobilienhandel und Immobilieninvestment und hatte seit ihrer Gründung im Jahre 2003 vor allem Hypothekenanleihen und Genussrechte emittiert.
An der Börse waren so sechs Immobilienanleihen der WGF notiert. Sie haben ein Emissionsvolumen von jeweils nominal 40 bis 100 Millionen Euro. Insgesamt hat das Unternehmen mit diesen Papieren nominal 450 Millionen Euro eingesammelt. Die Anleihen sind zu 85 Prozent mit Hypotheken besichert. Das Risiko, das sich nunmehr realisiert hat. Liegt allerdings darin, dass in der Projektentwicklung Verzögerungen auftreten können, die Bauvorhaben werden oft teurer und der Abverkauf an Nutzer kann sich schwierig gestalten.
Der bisher bestellte vorläufiger Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Prof. Rottunde wurde als Sachwalter bestätigt.
Nach der Verfahrenseröffnung können die betroffenen Anleger nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, dies ist unbedingt erforderlich, um zu gewährleisten, dass diese in einer späteren Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass die Forderungen bis zum 26.04.2013 beim Sachwalter angemeldet werden müssen, da der Prospekt für die jetzt fällige Anleihe WGFH06 schon am 26. April 2010 veröffentlicht wurde, so dass ein Anspruch hieraus zum 26.04.2013 verjährt. Es ist anzunehmen, dass durch die grundbuchrechtliche Absicherung mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Die Frage ist nur, in welcher Höhe.
Die verschiedenen WGF-Anleihen wurden als „mündelsicher“ beworben und daher als absolut sicher verkauft. Soweit die WGF-Anleihen seitens einer Bank ohne Einschränkung als sicher dargestellt wurden, kommt ein Schadensersatzanspruch ebenso wie ein Rückabwicklungsanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Die Anleger können in diesem Fall verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie die Anleihen nicht erworben. Die eingezahlten Beträge können daher zurückgefordert werden, dies Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an der jeweiligen Anleihe.
Bei einem Erwerb bedingt durch die Informationsblätter und Werbung seitens der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG selbst kommen Ansprüche gegen den Vorstand als auch den Aufsichtsrat sowie gegen den Mittelverwendungskontrolleure und den Treuhänder wegen Prospekthaftung oder Untreue, ggfs. auch Insolvenzverschleppung in Betracht.