Dienstag, 23. April 2024

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Seit Beginn des Jahres 2012 ist der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB 1 AA) geschlossen

In diesem Dachfonds investiertes Geld ist nicht mehr frei verfügbar, über 75 % des Fondsvermögens des Kapitalprotekt P sind betroffen.

Seit Beginn des Jahres 2012 ist der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB 1 AA) geschlossen. Dies aus dem Grund, als die Krise der offenen Immobilienfonds bei immer mehr Zielfonds der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P immense Probleme auslöst. Bereits im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest aufgelöst und befinden sich nun in der Abwicklung.
Dies bedeutete für den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, dass auch das in diesem Dachfonds investierte Geld nicht mehr frei verfügbar ist, über 75 % des Fondsvermögens des Kapitalprotekt P sind betroffen.
Für die betroffenen Anleger heißt das, die Anteile können bis auf Weiteres nicht zurückgegeben werden, da der hiesige Dachfonds für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben könnte.
Daher ist nun unbedingt zu klären, ob die betroffenen Anleger sich noch verlustfrei von ihren Anteilen von dem Dachfonds trennen könnten, dies kann der Fall sein, wenn die Anlageberatung, die der Zeichnung des Fonds vorausging, Fehler aufwies, so dass ein Schadensersatzanspruch gegeben ist.
Dies ist dann der Fall, wenn gerade nicht erläutert wurde, dass bei Dachfonds -wie hier der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P- die Anteilsrücknahme unbefristet ausgesetzt werden kann. In diesem Fall ist die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Vielfach war das Bewusstsein nicht vorhanden, dass sich offene Immobilienfonds bereits seit Längerem in einer Krise befinden, welche sich auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ebenfalls investierte. Bereits seit dem Jahre 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds, auch hierüber muss aufgeklärt werden.
Daneben ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zu überprüfen, ob Vermittlungsprovisionen geflossen sind, über welche nicht aufgeklärt wurde.

Ebenfalls muss ein Prospekt übergeben worden sein, in welchem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P beschrieben wird.
Ist einer der Punkte nicht eingehalten worden, kann ein Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegeben sein, so dass für die betroffenen Anleger gute Chancen bestehen, ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen zu können und ihr eingezahltes Geld zurück zu erhalten.

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