Donnerstag, 8. Juni 2023

Vergleichsangebote der HSH Nordbank AG -HAT Fonds-

Seit einigen Tagen liegen die Vergleichsangebote für den 2. Vergleich mit der HSH Nordbank AG betreffend die von dieser finanzierten HAT-Fonds vor.

Bei einem Nachlass von 13 % – 18 % und des hier in der Vergangenheit zur Wirksamkeit des ersten Vergleichs ergangenen Urteils des BGH vom 18.12.2007, Az.: XI ZR 76/06, ist diese Entwicklung und die Arbeit der Beteiligten zunächst sicher als positiv zu bewerten.

Gleichwohl gilt es, zu beachten, dass

  • die HSH Nordbank AG ihr Engagement hier vollständig aufgeben wird, sollte die Umsetzung des Vergleichs erfolgen und sämtliche Forderungen von den Fonds abgelöst werden müssen.
  • die HSH Nordbank AG bzw. ihre Tochtergesellschaft sich den Wert der von ihr gehaltenen Beteiligungen zum derzeitigen Preis auszahlen lässt.
  • die GbR die Darlehen derjenigen, die dem Vergleich nicht beitreten, ebenfalls durch Weiterfinanzierung übernehmen wird.
  • das Vergleichsangebot nur dann gilt, wenn noch keine Zahlung auf die ggfs. vorliegende Auseinandersetzungsbilanz erfolgt ist und die in einigen Fällen erklärte Kündigung zurück genommen wird.
  • ein damit einhergehendes Verbleiben in den Gesellschaften für die nächsten Jahre Risiken birgt und im Falle der gekündigten Beteiligungen bereits im Vorfeld vermieden werden sollte.

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