Samstag, 1. April 2023

Beteiligung SEB IMMOINVEST

Der SEB ImmoInvest der von Banken (SEB Bank, heute Santander Consumer Bank AG, der ehemaligen Citibank, heute TARGO Bank) und freien Beratern (Deutsche Vermögensberatung AG, DVAG) vermittelt wurde, bleibt jedenfalls bis Mai 2012 geschlossen. Es ist aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit mehr als fraglich, ob nach diesem Zeitpunkt eine Öffnung des offenen Immobilienfonds erfolgt. Gerade bei der Vermittlung der Anteile an diesem offenen Immobilienfonds war damit geworben worden, ein Vorteil liege darin, dass die Mittel täglich verfügbar seien und der jeweilige Anleger somit flexibel und nicht für eine bestimmte Laufzeit an den Fonds gebunden sei.

Vom Vertrieb wurde der SEB ImmoInvest oftmals mit einem Fest- oder Tagesgeld verglichen, er wurde als sichere Investition angepriesen, jederzeit könne das eingezahlte Geld abgezogen werden, Verluste seien nicht zu erleiden. Die Anlage des SEB ImmoInvest war vielfach in eine geringe Risikoklasse eingestuft worden, wobei besonders die Zukunftsträchtigkeit des SEB ImmoInvest hervorgehoben wurde und die garantierte Rendite. Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem SEB ImmoInvest, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich. Auf diese Weise kann hier ein Schadensersatzanspruch begründet sein, sollten Sie über dieses Risiko gerade nicht aufgeklärt worden sein.
Daneben bestand eine Verpflichtung, die Anlegerseite darüber aufzuklären, dass die Investition in den ImmoInvest gerade nicht zur Altersvorsorge geeignet war. Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den SEB ImmoInvest investiert und gaben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme funktioniert dies nicht mehr.

Weiterhin bestehen Schadensersatzansprüche in den Fällen, in denen der Vermittler oder die vermittelnde Bank nicht über das wirtschaftliche Eigeninteresse aufgeklärt haben. In der Regel haben diese für die Empfehlung zur Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) erhalten und bekommen zusätzlich auch noch Teile der Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision. Dabei handelt es sich dann um sogenannte Kickback Zahlungen.

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