Donnerstag, 28. März 2024

OLG Köln bestätigt fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Verwendung von Fußnoten

Das OLG Köln hat mit Datum vom 06.11.2015 einen Hinweisbeschluss erlassen, in welchem es darauf hinweist, dass die Fußnotenzusätze, die seitens der dortigen Beklagten verwendet wurden, zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung führen, Az. 13 U 113/15.

Das Gericht führt aus:

„… Im vorliegenden Fall enthalten beide streitgegenständlichen Widerrufsbelehrungen nicht nur eine redaktionelle, sondern eine klare inhaltliche Abweichung von der Musterbelehrung, soweit es um den Fußnotenzusatz zu der angegebenen Widerrufsfrist geht. Diese Fristangabe („2 Wochen“) wird durch den Zusatz („Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“) inhaltlich relativiert, was eine inhaltliche Bearbeitung darstellt…“

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