Dienstag, 23. April 2024

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Sieg in Sachen Debi Select flex Fonds GbR – Auseinandersetzungsbilanz

In einem von uns vor dem Landgericht Landshut geführten Verfahren hat die Debi Select flex Fonds GbR, obwohl außergerichtlich keine Einigung gefunden werden konnte, anerkannt, dass sie verpflichtet ist, das auf den von uns vertretenen Kläger entfallende Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln und den entsprechenden Zahlbetrag auch an diesen auszuzahlen. Weiter wurden auch die außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten zugesprochen.

Neben dieser Auseinandersetzung basierend auf der in der Vergangenheit erklärten Kündigung gegenüber der Debi Select flex GbR sind weitergehende Schadensersatzansprüche möglich, dies insbesondere im Hinblick auf die Freistellung von möglicherweise künftig entstehenden Verbindlichkeiten (Nachhaftung) sowie Rückforderung der bereits geleisteten Zahlungen.

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