Freitag, 29. März 2024

Widerruf von Autokreditverträgen und Leasingverträgen

Auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank falsch belehrt hat. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Autokrediten und Leasingverträgen führt dazu, dass im Falle des Widerrufs die an die Bank geleisteten Zahlungen (Zins und Tilgung sowie ggfs. erbrachte Anzahlung) abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück verlangt werden können. Das Kfz kann zurückgegeben werden.

Betroffen sind Verträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Der Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer ist allerdings nur bei Kreditverträgen zu berücksichtigen, die vor dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Die Möglichkeit der Rückabwicklung des Finanzierungsvertrages des PKWs ist bereits erstinstanzlich bestätigt worden. So haben u.a. die Landgerichte Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17), Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16) sowie Ellwangen (Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17) den berechtigten Widerruf von Autokrediten Jahre nach Abschluss des jeweiligen Finanzierungsvertrages als wirksam angesehen. Ein den Klägern zustehender Rückabwicklungsanspruch wurde bestätigt.

Betroffene Darlehensnehmer, die einen Finanzierungsvertrag (Darlehens- oder auch Leasingvertrag) nach dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung ihres PKWs abgeschlossen haben, sollten tätig werden.

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