Samstag, 1. April 2023

Widerruf von Immobiliendarlehen

Aufgrund einer Vielzahl von Darlehensverträgen, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist es Verbrauchern auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne die übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Wenn eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und der Widerruf kann immer noch erklärt werden. Wenn die Vertragsbindung auf diese Weise gelöst wird, darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, einen Immobiliendarlehensvertrag dahingehend zu überprüfen, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, muss die üblicherweise zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung eines Immobilienkredits nicht gezahlt werden.

Letzte Beiträge

Rechtsanwältin
Noelle Will
Nerostraße 41
65183 Wiesbaden

Telefon: 0611-949 276 10
Fax: 0611-949 276 11

Mail:
info@will-anwalt-wiesbaden.de

Zweigstelle:

Immermannstr. 11
40210 Düsseldorf

Telefon: 0211-160 99 535
Fax: 0211-160 99 536

Mail:
info@will-anwalt-duesseldorf.de

Bürozeiten:

Mo – Fr : 09:00 – 13:00
Mo – Do : 14:00 – 17:30 Uhr
Fr. : 14:00 – 16:30 Uhr