Corona-Prämien unpfändbar
Corona-Prämien unpfändbar Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850 a
Donnerstag, 8. Juni 2023
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