Corona-Prämien unpfändbar
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Schufa muss Daten löschen: Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen
Schufa muss Daten löschen: Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen Das OLG Schleswig-Holstein hat zur
Neuerungen im Insolvenzrecht
Neuerungen im Insolvenzrecht: Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von früher sechs Jahren auf nunmehr drei Jahre Mit ein wenig Verspätung ist das neue Gesetz zur Schuldenregulierung verabschiedet
Wichtige Neuerungen im Bereich des Insolvenzrechts
Wichtige Neuerungen im Bereich des Insolvenzrechts Stärkung der „Schuldnerseite“ zur Vermeidung von Insolvenzen Aufgrund der Coronakrise sollen die Insolvenzantragspflicht ebenso wie die Zahlungsverbote bis zum
Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen nicht möglich
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Vollstreckungsverbot bei Freigabe aus Masse des Schuldners
Vollstreckungsverbot bei Freigabe aus Masse des Schuldners Mit Beschluss vom 12.02.2009, Az.: IX ZB 112/06, hat der BGH folgenden Leitsatz aufgestellt: „Gibt ein Insolvenzverwalter oder
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Unpfändbarer Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners durch Barunterhaltszahlungen beschränkbar Zu den „eigenen Einkünften“ des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des
Versagung der Restschuldbefreiung bei Verschweigen von Tätigkeit und Bezügen
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Restschuldbefreiung zu versagen, wenn Schuldner nicht alle Forderungen offenlegt
Restschuldbefreiung zu versagen, wenn Schuldner nicht alle Forderungen offenlegt Der IX. Zivilsenat hat mit Beschluss vom 02.07.2009, Az.: IX ZB 63/08 folgenden Leitsatz aufgestellt :
Erneuter Restschuldbefreiungsantrag nach Ablauf der Sperrfrist
Erneuter Restschuldbefreiungsantrag nach Ablauf der Sperrfrist Wurde dem Schuldner in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung im Schlusstermin versagt, so ist er nach Ablauf