Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Stadtsparkasse Mönchengladbach
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Stadtsparkasse Mönchengladbach Das OLG Düsseldorf bestätigt in seinem Urteil vom 05.05.2017, Aktenzeichen I-17 U 105/16, die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Stadtsparkasse Mönchengladbach