Verkürzung Insolvenzverfahren ab dem 01.10.2020
Verkürzung Insolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 beschlossen, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, nach dem die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung