Dienstag, 19. März 2024

Vorgehen bei gescheiterter Kapitalanlage

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Ihnen vermittelte Kapitalanlage sich nicht den Erwartungen entsprechend entwickelt hat, so gibt es eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten, mit denen ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs lässt sich in zwei Phasen unterteilen:

I. Vorbereitung
II. Durchführung

I. Vorbereitung

Um überhaupt einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, bedarf es einer intensiven und akribischen Vorbereitung. Der Nachweis eines Fehlers ist deshalb schwierig, da eine Unterscheidung zwischen einem Betrug und einem solchen Gefühl erfolgen muss. Was muss getan werden:

1. Detailreiche Darstellung des Vermittlungsgesprächs

2. Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen bzgl. der Kapitalanlage

a. Immobilienfonds
– Gesellschaftsvertrag
– Treuhandvertrag
– Darlehensvertrag
– Aktuelle Darlehensstände
– Versicherungsverträge
– Grundbuchauszug der Fondsimmobilie
– Protokolle der Gesellschafterversammlungen
– Rundschreiben der Geschäftsführung
– Fondsprospekt
– Beitrittserklärung
– Notizen des Vermittlers
– Namen und Anschriften der Mitgesellschafter

b. Eigentumswohnungen
– Notarieller Kaufvertrag
– Darlehensvertrag
– Aktuelle Darlehensstände
– Versicherungsverträge
– Vermittlungsprospekt
– Grundbuchauszug
– Gesprächsnotizen des Vermittlers/Verkäufers
– Protokolle der Eigentümerversammlungen
– Name und Anschrift der Hausverwaltung / Mietpoolverwaltung
– Unterlagen des Mietpools
– Wertgutachten
– Name und Anschriften der Miteigentümer

c. Aktien
– Emissionsprospekt
– Kaufdatum und Kurswert zum Zeitpunkt des Kaufs
– Aktueller Kurswert

d. Vermögensverwaltung
– Verwaltervertrag
– Richtlinien für die Vermögensverwaltung
– Anfangsbestand
– Aktueller Bestand

3. Eigene Verlustberechnung
– Gegenüberstellung von Anfangsstand und aktuellem Stand
– Berechnung der Steuererstattungen
– Auflistung erfolgter Zahlungen (mit Belegen)

4. Eigene Analyse

Sobald durch Sie diese Vorbereitungen getroffen sind und Sie nach der eigenen kritischen Analyse zu der Auffassung gekommen sind, dass Ihnen ein Schaden durch diese Kapitalanlage zugefügt wurde, kann eine Geltendmachung erfolgen.

II. Geltendmachung

1. Prüfung
Im Rahmen der Geltendmachung wird die Kapitalanlage anhand der zusammengestellten Unterlagen rechtlich geprüft, um eine Grundlage für die anschließende Beratung zu erarbeiten.

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung werden folgende Gesetze geprüft:

– VerbrKrG a.F. (Verbraucherkreditgesetz)
– HwiG a.F. (Haustürwiderrufsgesetz)
– RBerG a.F. (Rechtsberatungsgesetz)
– BörsenG (Börsengesetz)
– WertpapierprospektG (Wertpapierprospektgesetz)
– WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
– KWG (Kreditwesengesetz)
– Verkaufsprospektgesetz und zugehörige Verordnungen
– AGB Banken/Sparkassen
– BGB

2. Beratung
Im Rahmen der Beratung wird das Prüfungsergebnis besprochen und zusammen mit Ihnen eine Strategie hinsichtlich der Durchsetzung besprochen. In diesem Gespräch wird dann nochmals erörtert, ob und wie das von Ihnen gewünschte Ziel erreicht werden kann. Erst wenn mit Ihnen eine Vorgehensweise abgestimmt ist kann eine Durchsetzung erfolgen.

3. Durchsetzung