Dienstag, 19. März 2024

Verluste bei einer Lebensversicherung können Werbungskosten sein

Für den Fall, dass eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt wird, entsteht dem Versicherungsnehmer ein hoher Verlust. Denn in der Regel steigen die Werte einer Lebensversicherung erst zum Ende hin stark an, um so den vertraglichen Rückkaufswert zu erreichen.

Neben der Möglichkeit den Rückkaufswert einer Lebensversicherung generell prüfen zu lassen besteht auch die Möglichkeit die Verluste steuerlich geltend zu machen. Der geltend zu machende Verlust ergibt sich aus der Differenz von erhaltenem Rückkaufswert und bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträgen.

Diese Berücksichtigung ist nunmehr von mehreren Finanzämtern in der Bundesrepublik vorgenommen worden. Eine Bindungswirkung für alle Finanzämter ergibt sich daraus nicht. Jeder Steuerzahler sollte die Verluste aber als Werbungskosten angeben, da die Entscheidung darüber im Ermessen jedes einzelnen Finanzamts liegt.

Eine abschließende Klärung wird sich erst ergeben, wenn dieses höchstrichterlich entschieden ist.