Samstag, 27. April 2024

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Verbraucherinsolvenz - was ist das eigentlich?

Einfach gesagt:

  • Die Verbraucherinsolvenz ist ein so genanntes vereinfachtes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Es wird nur angewendet für natürliche Personen (keine juristischen Personen wie Vereine, GmbH, AG oder e.G.)
  • Die Verbraucherinsolvenz gilt nur für diejenigen, die nicht selbstständig arbeiten oder gearbeitet haben. Ausnahme: Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar (weniger als 20 Gläubiger)

Wenn die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, ist das dreistufige
Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie das Richtige!

Drei Stufen zu Ihrer Entschuldung

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist dreistufig angelegt:

Stufe 1: Gemeinsam vereinbaren wir mit Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan

Stufe 2: vereinfachtes gerichtliches Verfahren

Stufe 3: nach der so genannten Wohlverhaltensperiode und dem anschließenden
Restschuldbefreiungsverfahren können Sie in absehbarer Zeit wieder schuldenfrei leben!