Dienstag, 19. März 2024

Rechtsberatung Versicherungsrecht Wiesbaden Düsseldorf

Das Versicherungsvertragsrecht als Teil des Privatversicherungsrechts ist gekennzeichnet durch einen Versicherungsvertrag, in welchem sich ein Versicherer gegen Entgelt verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, der Versicherungsfall ist dabei erst einmal ungewiss.

Zu dem Versicherungsvertragsrecht gehört auch das Recht der Versicherungsvermittlung durch Makler und Versicherungsvertreter, wobei gerade in diesem Bereich rechtliche Probleme in Haftungsfragen auftreten können; ebenfalls betroffen kann das Innenverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittler sein, was aber für den Privatkunden zunächst einmal keine Bedeutung hat.

Geläufig sind vor allem die folgenden Versicherungsarten:

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Haftpflichtversicherung

– Kaskoversicherung

– Krankenversicherung

– Lebensversicherung

– Rechtsschutzversicherung

Probleme können bereits dann eintreten, wenn der Versicherer im Schadensfall nicht eintreten will, ebenfalls können sich Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung und Berechnung von Versicherungsleistungen ergeben.