Samstag, 27. April 2024

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Gesetzesänderungen durch Coronakrise

Am 25.03.2020 hat der Bundestag einstimmig einen Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen. Dabei geht es u.a. um eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Begrenzung der Organhaftung im Falle der durch die Pandemie bedingten Insolvenz.

Im Bereich des Zivilrechts sollen ebenfalls besondere Regelungen eingeführt werden, um den Schuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Verpflichtung nicht erfüllen können, die Möglichkeit einzuräumen, die Leistung wenigstens einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies direkt nachteilige Folgen herbeiführt. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll auf diesem Wege gewährleistet werden, dass insbesondere die Versorgung mit Strom-, Gas- bzw. Telekommunikationsdienstleistungen nicht abgeschnitten wird. Für Mietverhältnisse über Räumlichkeiten oder Grundstücke soll das Recht der Vermieter zur Kündigung dieser eingeschränkt werden. Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge geht es wohl darum, gesetzliche Stundungsregelungen herbeizuführen und dann nach Ablauf der Stundungsfrist eine Vertragsanpassung zu ermöglichen, um dann die Möglichkeit zu schaffen, eine abweichende Vertragslösung zu finden. Dies soll, so ist es in dem Entwurf vorgesehen, von einem gesetzlichen Kündigungsschutz begleitet werden. Sollte der Zeitraum bis Juni 2020 nicht ausreichen, könnten die besonderen Maßnahmen noch verlängert werden.

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