Donnerstag, 8. Juni 2023

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet. Es handelt sich um eine Reform der Restschuldbefreiung. Das Gesetz sieht nun die Möglichkeit vor, Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig bereits nach drei oder fünf Jahren zu beenden, wenn die betroffenen Schuldner innerhalb des genannten Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen (mindestens 35 %) oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gesetz soll zum 01.07.2014 in Kraft treten.

Letzte Beiträge

Rechtsanwältin
Noelle Will
Nerostraße 41
65183 Wiesbaden

Telefon: 0611-949 276 10
Fax: 0611-949 276 11

Mail:
info@will-anwalt-wiesbaden.de

Zweigstelle:

Immermannstr. 11
40210 Düsseldorf

Telefon: 0211-160 99 535
Fax: 0211-160 99 536

Mail:
info@will-anwalt-duesseldorf.de

Bürozeiten:

Mo – Fr : 09:00 – 13:00
Mo – Do : 14:00 – 17:30 Uhr
Fr. : 14:00 – 16:30 Uhr